Wartungsvertrag BHKW

Bei einem BHKW sollte ca. alle 6.000 Betriebsstunden, also einmal im Jahr, eine ausführliche Wartung durchgeführt werden. Läuft das BHKW weniger als 6.000 Betriebsstunden pro Jahr, ist es, auf Grund der Standzeit, dennoch erforderlich, einmal im Jahr eine Wartung durchzuführen.
Die Regelwartung umfasst:
– Betriebswerte kontrollieren
– Sichtkontrolle der Abgasanlage
– Ölwechsel
– Erneuerung der Filter (Ölfilter, Kraftstofffilter, Luftfilter bei Bedarf)
– Ventilspiel kontrollieren und einstellen
– Erneuerung der Zündkerzen
– Kontrolle des Abgasgegendrucks – ggf. reinigen des Abgaswärmetauschers
– Kontrolle sämtlicher Schrauben und Verschraubungen auf festen Sitz
– Kontrolle sämtlicher Flüssigkeitskreisläufe auf Dichtheit
– Kontrolle der Abgasstrecke auf Dichtheit
– Kontrolle sämtlicher Betriebs- und Leistungswerte
– Prüfung Druck im Ausdehnungsgefäß
– Überwachung der Abstell- und Regelfunktionen (MSR)
Die Kosten für einen Vollwartungsvertrag liegen je nach Anlagentyp und Vertragsdauer bei etwa 600 – 1.000 Euro / Jahr, oder etwa bei 3-5 Cent pro kWh des erzeugten Stroms. Eine exakte Berechnung kann erst nach genauen Anlageninformationen (Größe, Typ, usw.) erfolgen.
Im Vergleich zu den Wartungskosten eines BHKW liegen die laufenden Kosten für eine Niedertemperaturkesselanlage inklusive Kesselwasseraufbereitung über einen Vollwartungsvertrag bei ca. 800 Euro / Jahr.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. L. Oe

    In einem BHKW-Servicevertrag und Leistungsverzeichnis sind nach VDMA 1998 die aufgeführten Tätigkeiten verzeichnet. Manche Serviceleistung könnte in einem übergreifenden Punkt enthalten sein. Beispielsweise gehört in die Motorwartung nicht nur die Kontrolle des Ventilspiels sondern auch der Kipphebel.
    Katalysator? Kühlwasserwechsel? Batterie? Generator? Schallmessung? Sind Wartungsteile im Leistungsumfang enthalten?

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